Gemeinde Garstedt
Bahnhofstraße 69
21441 Garstedt
Telefon +49 (0)4173 - 360
Fax +49 (0) 4173 512841
Der Rat der Gemeinde Garstedt hat in seiner Sitzung am 07.07.2022 den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes gebilligt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes soll die Zulässigkeit von nicht hochbaulichen Grundstücksnutzungen (Lagerflächen) in einem eng begrnezten Bereich entlang der Vierhöfener Straße an die erforderlichen Betriebsabläufe des ansässigen Gewerbebetriebes angepasst werden. Darüber hinaus wird eine neue Kompensationsfläche benannt.
in der Gemeidneverwaltung Garstedt, Hauptstraße 21, 21441 Garstedt zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Dienstag und Mittwoch: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr, Donnerstag: 16:00 - 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsicht aus.
Den vollständigen Text der Bekanntmachung finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download:
Informationen zum Download als PDF-Datei:
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