21.11.2005 / J. Hoops
Wir dieses Schild in Garstedt bald häufiger zu sehen sein?
Aufgrund geänderter Vorschriften können Gemeinden eigenverantwortlich Tempo 30-Zonen für innerörtliche Straßen einrichten. Landes- und Bundesstraßen sind jedoch ausgenommen. Außerdem sind zusätzliche verkehrsberuhigende Baumaßnahmen nicht mehr erforderlich.
Ob Garstedt diese Möglichkeit zur Verkehrsberuhigung nutzen sollte, damit wird sich der Rat auf seiner Sitzung am Donnerstag, den 24.11.2005 um 20.00 Uhr im Haus Tannenhöhe am Höllenberg 34, befassen. Mögliche Tempo 30-Zonen wären:
a. Zone für Zum Hamberg, Gillmoor, Am weißen Sande, Birkenweg, Am Fuchsberg, Wilhelm-Sander-Weg, Brandweg, Eichenweg, Bahnhofstraße (Hauptstr. bis Toppenstedter Str.), Teil Ringstraße (zwischen Hauptstr. und Bahnhofstr.), Bruchweg, Höllenberg, Auefeld
b. Bornbachweg
c. Zone für Schuhmacher Straße, Wiesengrund
d. Swattputt
e. Teil Ringstraße (zwischen Vierhöfener Str. und Hauptstr.)
Außerdem steht die Sperrung der Bahnhofstraße für den LKW-Verkehr auf der Tagesordnung.