Gemeinde Garstedt
Bahnhofstraße 69
21441 Garstedt
Telefon +49 (0)4173 - 360
Fax +49 (0) 4173 512841
Die Samtgemeinde weist in ihrer Verfügung (siehe Aushang) darauf hin, dass es u.a. in Bereichen um Reetdachgebäude, Holzhäuser, Betrieben mit Holz- oder Kunststofflagerung (z.B. Meyer Holzbau, RSH Polymere), Betrieben mit Tierhaltung und in der Umgebung von Tiergehegen und Koppeln, verboten ist, u.a. pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 - insbesondere Böller, Raketen, Leuchtmunition, Leuchtkugeln etc. abzufeuern.
Diese Anordnung betrifft die gesamte Vierhöfener Straße, Swattputt, Schuhmacherstraße, Wiesengrund und Ringstraße, sowie die angrenzenden Bereiche der Hauptstraße und des Bruchwegs.
Ebenso sind u.a. die Bahnhofstraße mit Lerchenweg und angrenzenden Bereichen (Am Steinberg / Zum Mühlenfeld) sowie Lehmberg-West und Wester-blöcken betroffen.
Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier als PDF Dokument zum Download:
Informationen zum Download als PDF-Datei:
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