Gemeinde Garstedt
Bahnhofstraße 69
21441 Garstedt
Telefon +49 (0)4173 - 360
Fax +49 (0) 4173 512841
Der Rat der Gemeinde Garstedt hat in seiner Sitzung am 07.07.2022 den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes gebilligt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes soll die Zulässigkeit von nicht hochbaulichen Grundstücksnutzungen (Lagerflächen) in einem eng begrenzten Bereich entlang der Vierhöfener Straße an die erforderlichen Betriebsabläufe des ansässigen Gewerbebetriebes angepasst werden. Darüber hinaus wird eine neue Kompensationsfläche benannt.
in der Gemeidneverwaltung Garstedt, Hauptstraße 21, 21441 Garstedt zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Dienstag und Mittwoch: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr, Donnerstag: 16:00 - 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsicht aus. Termine außerhalb der Öffnungszeiten können zu den o.g. Zeiten unter der Telefon-Nr. +49 (0) 4173 360 vereinbart werden.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können von allen Interessierten Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die geplante 2. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Auf ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie auf eine formelle Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.
Die Planunterlagen und die Begründung finden Sie hier als PDF-Dokumente zum Download:
Informationen zum Download als PDF-Datei:
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