Gemeinde Garstedt
Bahnhofstraße 69
21441 Garstedt
Telefon +49 (0)4173 - 360
Fax +49 (0) 4173 512841
Die Bebauung im Bereich des Bornbachweges soll nach dem Willen des Gemeinderates auch in einem Bebauungsplan geregelt werden. Hiermit soll die verhindert werden, dass durch geschickte Grundstücksteilungen die in Garstedt üblichen Mindestgrundstücksgrößen unterschritten werden.
Im gleichen Zuge hat der Rat eine Veränderungssperre erlassen. Sie lässt während der Erstellungsphase des B-Planes Bebauung nur mit Genehmigung des Rates zu.
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