Gemeinde Garstedt
Bahnhofstraße 69
21441 Garstedt
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Die Sonne scheint ununterbrochen, der Garten ist trocken – da wollen manche Bürgerinnen und Bürger Wasser aus Bächen oder Flüssen nutzen, um Beete oder Rasen zu gießen. Doch die Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen mit Pumpen ist aus ökologischen Gründen verboten. „Das Abpumpen kann mit einer Geldbuße geahndet werden“, sagt Sara Lachs, in der Abteilung Boden/Luft/Wasser der Kreisverwaltung zuständig für wasserrechtliche Zulassungen. „Erlaubt ist lediglich das Abschöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie einer Gießkanne.“
Das Ganze hat einen guten Grund: „Bäche und Seen haben wichtige Funktionen im Naturhaushalt“, betont Sara Lachs. Neben der besonderen Aufgabe für das Klima, in der die Gewässer ausgleichend wirken, sind sie wichtiger Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten.“
Insbesondere in den Zeiten mit Niederschlagsmangel stehen auch die Gewässer erheblich unter Druck. Den Bächen und Flüssen strömt nicht mehr genügend Grundwasser zu und die Abflüsse gehen drastisch zurück. „Damit sind Gewässer und somit die Lebensräume der Tiere und Pflanzen sehr anfällig gegen weitere Belastungen wie Nährstoffanreicherungen und den Anstieg der Temperatur.“
Gerade bei Trockenheit gilt es daher, Wasser zu sparen – und beispielsweise für die Gartenbewässerung auf gesammeltes Regenwasser zurückzugreifen.
Übrigens: Aber auch außerhalb der Niedrigwasserzeiten können Wasserentnahmen mit Pumpen Tiere und Pflanzen gefährden, weil sie angesaugt werden.
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