Gemeinde Garstedt
Bahnhofstraße 69
21441 Garstedt
Telefon +49 (0)4173 - 360
Fax +49 (0) 4173 512841
Die Samtgemeinde weist in ihrer Verfügung (siehe Aushang) darauf hin, dass es u.a. in Bereichen um Reetdachgebäude, Holzhäuser, Betrieben mit Holz- oder Kunststofflagerung (z.B. Meyer Holzbau, RSH Polymere), Betrieben mit Tierhaltung und in der Umgebung von Tiergehegen und Koppeln, verboten ist, u.a. pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 - insbesondere Böller, Raketen, Leuchtmunition, Leuchtkugeln etc. abzufeuern.
Diese Anordnung betrifft die gesamte Vierhöfener Straße, Swattputt, Schuhmacherstraße, Wiesengrund und Ringstraße, sowie die angrenzenden Bereiche der Hauptstraße und des Bruchwegs.
Ebenso sind u.a. die Bahnhofstraße mit Lerchenweg und angrenzenden Bereichen (Am Steinberg / Zum Mühlenfeld) sowie Lehmberg-West und Wester-blöcken betroffen.
Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier als PDF Dokument zum Download:
Informationen zum Download als PDF-Datei:
14.12.2024 13:00 Uhr
Laubharken
Schützenverein
Schützenplatz
30.12.2024 16:00 Uhr
Wintermarsch
Allgemein
Angabe fehlt
31.12.2024 10:00 Uhr
Silvesterturnier
Schützenv./Bogenabt.
Sieben Berge
13.12.2024
Biotonne
20.12.2024
Hausmüll
27.12.2024
Gelber Sack