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Fachkräftemangel in der Pflege spitzt sich zu

Heimaufsicht des Landkreises veranstaltete bundesweiten Erfahrungsaustausch
08.12.2010 / Jürgen Hoops / Quelle: Landkreis Harburg
Landkreis Harburg
Landkreis Harburg

Seit 1999 engagieren sich Mitarbeiter aus den zuständigen Heimaufsichten der Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte freiwillig im bundesweiten Facharbeitskreis Heimrecht (BuFaH). Zum jüngsten Treffen lud der Leiter der Heimaufsicht beim Landkreis Harburg, Herbert Böttger, nach Lüneburg ein. Themen des Facharbeitskreises waren neben dem Austausch über Neuerungen in den Heimgesetzen der Länder insbesondere die Betreuungsqualität in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen. Besondere Sorge macht derzeit allerdings die Personalsituation - der Mangel an Pflegefachkräften spitzt sich zu.

„Die Lebensqualität in den Pflegeeinrichtungen sicherstellen, das ist das, was das jeweilige Heimrecht der Länder gewährleisten soll", erläutert der Sprecher des Facharbeitskreises, Gunter Crößmann vom Regierungspräsidium in Gießen. Die Heimaufsicht wiederum sei für die präventive Beratung und Überwachung zuständig - „und da die Praxis ja die Probe auf die gesetzlichen Regelungen darstellt, ist der länderübergreifende Erfahrungsaustausch von wichtiger Bedeutung, zumal sich der Facharbeitskreis auch als Beratungsgremium für die politischen Entscheidungsträger versteht."

Grundsätzlich sei die Situation in den Pflegeeinrichtungen derzeit angespannt. Dies habe unter anderem damit zu tun, dass das Einzugsalter der Bewohner mittlerweile bei über 84 Jahren liege und gleichzeitig die Verweildauer immer kürzer werde. Die führe zu neuen Anforderungen für die Leistungserbringer sowohl bei der Betreuung als auch in Bezug auf die betriebswirtschaftliche Sicherstellung der Einrichtungen. Gunter Crößmann: „Je älter die Menschen sind, desto zeitintensiver und qualitativ hochwertiger ist der Anspruch an die Pflege. Deshalb richten wir unseren kritischen Blick gerade auch auf die sogenannten freiheitsentziehenden Maßnahmen wie die Fixierung von Bewohnern oder die Verabreichung von Medikamenten." Andererseits gelte: gute Pflege koste Geld und benötige gutes Personal. „Beides wird in unserer Gesellschaft zu wenig gesehen, hier besteht Handlungsbedarf."

Vor dem demographischen Hintergrund mit der stetigen Zunahme von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen werde sich insbesondere das Problem des Fachkräftemangels zunehmend verschärfen, erläutert Herbert Böttger. „Bei uns im Landkreis lässt sich der Fachkräftebedarf zwar zurzeit noch relativ ausreichend decken, aber der Mangel wird jetzt schon deutlich spürbarer." Zum Thema Fachkräftegewinnung arbeiten Landkreis und Pflegeeinrichtungen deshalb bereits seit einigen Jahren mit der ARGE und auch den Berufsbildenden Schulen zusammen, und die Heimaufsicht wirke auch auf die Pflegeeinrichtungen hin, verstärkt Ausbildungsplätze bereitzustellen und insbesondere auch Qualifikationen der Mitarbeiter zu fördern und zu unterstützen. Überfällig sei aber eine generelle Kurskorrektur. „Aus meiner Sicht sind dies vier Punkte", so Herbert Böttger. „Erstens müssen wir eine leistungsgerechte Entlohnung der Pflegekräfte sicherstellen, zweitens die Qualifikationsmöglichkeiten optimieren, drittens eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreichen und viertens das Image des Berufsstandes insgesamt verbessern."

Sehr positiv wertet der Leiter der Heimaufsicht in Winsen in diesem Zusammenhang, dass die neue Sozialministerin des Landes Niedersachsen, Aygül Özkan, bei Umschülern zum Pflegeberuf die von der Bundesagentur gestrichene Förderung im 3. Ausbildungsjahr ab 2011aus Landesmitteln finanziere. „Es ist ja fatal, gerade in diesem Sektor Zuschüsse zu streichen." Gleichzeitig appelliert er, bei der anstehenden Neufassung des Heimgesetzes für Niedersachsen die Zuständigkeiten der Heimaufsicht zugunsten der Interessen der Heimbetreiber nicht zu beschneiden. Herbert Böttger: „Die Erfahrungen der Vergangenheit lehren uns, dass der Schutzbedarf der Bewohner und die Interessen der Angehörigen dann am besten sichergestellt werden können, wenn die jeweilige Heimaufsicht auch die Handhabe besitzt, ihre Kontrollaufgaben für die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderung erfüllen zu können und im Bedarfsfall zu intervenieren." Dazu zählten etwa auch unangemeldete Kontrollbesuche sowie das gezielte Nachgehen von Bedenken und Beschwerden. „Doch sehen wir uns in erster Linie als Partner der Heimbetreiber, und auch hier zeigt die Vergangenheit, dass gute Beratung im Vorfeld und gute Konzepte nachweislich zur Verbesserung der Situation führen."

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