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Neue Kleinkläranlagen müssen seltener gewartet werden

28.09.2005 / J. Hoops
Gute Nachricht aus dem Kreishaus Winsen für die Betreiber von „vollbiologischen“ Kleinkläranlagen: eine zweimalige Wartung pro Jahr reicht künftig aus! Bislang waren drei Wartungen pro Jahr vorgeschrieben.

Hintergrund: das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin hat seit März dieses Jahres in den neuen Zulassungsurkunden für Kleinkläranlagen nur noch die zweimalige Wartung pro Jahr festgesetzt. Das Niedersächsische Umweltministerium hat nun sein Einverständnis bekundet, diese Regelung auch auf bereits vorhandene Anlagen anzuwenden.

Im Landkreis Harburg werden daher bei neuen wasserbehördlichen Einleitungserlaubnissen generell nur noch zwei Wartungen pro Jahr festgesetzt. Auch bei älteren Erlaubnissen müssen nur Verträge über zwei Wartungen jährlich abgeschlossen werden, wenn die Kleinkläranlage erst jetzt eingebaut werden muss.

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: bei zweimaliger Wartung jährlich müssen durch die Wartungsfirma bei jeder Wartung Stichproben bedeutsamer Parameter (diese sind je nach Typ der Anlage unterschiedlich) durchgeführt werden. Bei dreimaliger Wartung ist dies nur bei jeder zweiten Wartung erforderlich. Diese Auflage frisst Einsparungen bei den Wartungskosten teilweise wieder auf.

Auch für Kleinkläranlagen, die schon in Betrieb sind, kann eine Reduzierung des Wartungsintervalls in Betracht kommen. Betreiber können hierzu einen Antrag stellen. Entsprechende Formulare können bei der Abteilung Boden/Luft/Wasser des Landkreises Harburg angefordert oder im Internet unter www.kleinklaeranlagen.landkreis-harburg.de herunter geladen werden. Voraussetzung für eine Reduzierung ist die bisherige einwandfreie Funktion und eventuell eine Nachrüstung bei der Alarmgebung der Anlage. Für das Antragsverfahren muss der Antragsteller die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestgebühr in Höhe von zwölf Euro zahlen.

Weitgehend zerschlagen ist die Hoffnung der Kläranlagenbetreiber, Wartungsarbeiten selbst durchführen zu können und somit weitere Kosten zu sparen. Voraussetzung hierfür wären Qualifikationsmaßnahmen, die wiederum mit Kosten verbunden wären.

Besonderer Service des Landkreises: vom 1. bis 31. Oktober stehen montags bis donnerstags von 8 bis 15:30 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 - 6936930 Mitarbeiter der Wasserbehörde für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

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