Foto Gemeinde Garstedt - Blick auf das Auefeld
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Bauernrechnen 2025

Der Bericht und alle Statistiken zum Nachlesen
02.02.2025 / Admin
Feuerwehrgerätehaus zur Bauernrechnung
Feuerwehrgerätehaus zur Bauernrechnung

Mehr als 70 Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung der Gemeinde und kamen am Samstagmittag ins Garstedter Feuerwehrhaus. Mitglieder der FF Garstedt und des Gemeinderates zauberten einen Hauch von Frühling ins Feuerwehrhaus. Bei Kaffee und frischem Butterkuchen verfolgten die Gäste die Berichte von Christa Beyer, Patrice Jokubeit und dem neuen Samtgemeindebürgermeister Jens Köster.

Im Bericht aus der Gemeinde erläuterte die Bürgermeisterin die Dorfstatistik. Sorgen macht die demografische Entwicklung. Die Einwohnerzahl stagniert seit etlichen Jahren bei einem stetig steigenden Altersdurchschnitt. Bereits mehr als 10% der Bevölkerung sind älter als 80 Jahre und 41 Personen sind über 90  Jahre alt. Währenddessen geht die Zahl der unter 18-jährigen stetig zurück. Die älteste Garstedter Einwohnerin ist 102 Jahre alt.

Durch Ausweisung des neuen Baugebietes „Auefeld upn Kuk“  soll der demografischen Entwicklung entgegengewirkt werden. Der Rat hat den Satzungsbeschluss im September gefasst. Nachdem auch der Samtgemeinderat die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans im Dezember beschlossen hat, muss dieser vom Landkreis genehmigt werden. Dann kann auch der Bebauungsplan Nr. 15 in Kraft treten.

Ein Teil der Grundstücke soll über ein „Einheimischenmodell“ vergeben werden. Dies wurde maßgeblich vom Arbeitskreis Siedlungsentwicklung inhaltlich vorbereitet. Weitere Details dazu werden in Kürze veröffentlicht.

Ein weiteres wichtiges Thema im Jahr 2024 war die Diskussion über die Ausweisung von Flächen für den Bau von Windkraftanlagen  in der Langen Heide. Der Landkreis Harburg hat einen ersten Entwurf der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windkraft erarbeitet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können noch bis zum 26. März Stellungnahmen abgegeben werden. In der Samtgemeinde Salzhausen liegt ein sehr hoher Anteil an potentiell geeigneten Flächen. Samtgemeindebürgermeister Jens Köster betonte, dass er bezüglich der Planungen in Beratungen mit Fachleuten für die Erarbeitung der Stellungnahme der Samtgemeinde steht. Es bedarf unbedingt einer Abwägung über die Verträglichkeit der geplanten Vorhaben. Auf Nachfrage erklärte er, dass eine konkrete Festlegung einer Prozentzahl für die Samtgemeinde nicht realistisch sei. Öffentliche Informationsveranstaltungen haben stattgefunden oder sind noch geplant.

Die Bürgermeisterin berichtete auch über die Entwicklungen bei der Planung der Breitbandversorgung. Eine gute Versorgung wird künftig immer mehr Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung und den Wert der Immobilien haben. Die Stadtwerke Winsen haben sich nach Gesprächen bereit erklärt, nach der Erschließung der Winsener Ortsteile Pattensen und Bahlburg auch die Gemeinden Wulfsen und Garstedt mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Bedauerlicherweise stockt der Weiterbau in Pattensen, weil dort die erforderliche Quote bisher nicht erreicht ist. „Wir müssen gemeinsam aktiv werden und versuchen, Glasfaser in die Erde zu bekommen, wir bleiben sonst ein grauer Fleck. Neubaugebiete sind nicht mehr zu vermarkten, wenn es keinen Glasfaseranschluss gibt.“ betonte die Bürgermeisterin. Jens Köster unterstrich die Wichtigkeit und berichtete, dass Novanetz nach dem erfolgreichen Anschluss von Garlstorf und Toppenstedt, auch in Garstedt und Wulfsen wieder aktiver werben will, um die Quote doch noch zu erreichen.

Einen Überblick über „Garstedts Finanzen“ gab Patrice Jokubeit, stellv. Kämmerin in der Samtgemeindeverwaltung.

Die Steuereinnahmen der Gemeinde Garstedt sind in 2024 mit rd. 2,569 Mio € gegenüber 2023 (2,316 Mio €) um rd. 250.000 € gestiegen. Es handelt sich um Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

Bei der Grundsteuer A handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen. Sie beträgt 2024 16.654 € und hat daher nur einen geringen Anteil an den Steuereinnahmen.

Die Grundsteuer B beträgt 2024 = rd. 303.900 € zu 2023 = rd. 302.600 €
Neubauten führen jedes Jahr zu einem leichten Anstieg.

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine der zwei Haupteinnahmequellen der Gemeinde Garstedt.
In 2024 betrug sie rd. 1.187.500 € (2023 = rd. 969.100 € und 2022 = rd. 1.336.600 €). Anhand der Grafik ist ersichtlich, dass die Gewerbesteuereinnahmen sehr stark schwanken, da immer die Gewinne eines Gewerbetriebes die Berechnungsgrundlage ist.

Die zweite Haupteinnahmequelle ist die anteilige Einkommensteuer mit rd. 956.700 € in 2024 (2023 = rd. 921.600 € und 2022 = rd. 898.000 €). Die Einnahme ist zu 2023 um 3,8 % angestiegen. Es ist ein kontinuierlicher Anstieg ersichtlich. Anhand der neuesten Orientierungsdaten des Landes soll der Anteil an der Einkommensteuer auch weiterhin ansteigen.

Die Einnahme der anteiligen Umsatzsteuer der Gemeinde Garstedt bewegt sich in den letzten 4 Jahren zwischen 84.000 und 95.000 €. 

Die Steuerkraft errechnet sich zwar auch aus den Einnahmen der Steuern, allerdings werden hierfür nicht die Einnahmen des laufenden Jahres herangezogen. Die Steuerkraft für 2024 errechnet sich aus den Steuereinnahmen des letzten Quartals 2022 und den ersten drei Quartalen aus 2023.
Dadurch wirken sich höhere oder niedrigere Steuereinnahmen erst ein oder zwei Jahre später in der Steuerkraft aus. Die Steuerkraft ist die Grundlage für die Berechnung der Samtgemeinde- und Kreisumlage.

Die Steuerkraft von Garstedt beträgt für 2024 = 2,22 Mio € und für 2025 rd. 2,04 Mio €. Garstedt trägt zusammen mit der Gemeinde Salzhausen mehr als 50 % der Steuerkraft der Samtgemeinde. Die guten Gewerbesteuereinnahmen spielen hier eine große Rolle. Die damalige Ausweisung von guten Gewerbeflächen hat sich in Garstedt rentiert.

Umlagen

Die Mitgliedsgemeinden haben Umlagen an den Kreis (Kreisumlage) und an die Samtgemeinde (Samtgemeindeumlage) zu zahlen. Der Kreis, wie auch die Samtgemeinde übernehmen übergeordnete Aufgaben für die Mitgliedsgemeinden. Diese werden durch die Umlagezahlungen der Mitgliedsgemeinden (bei der Kreisumlage auch durch die Samtgemeinde) finanziert. Bei der Samtgemeinde sind es z.B. die Bereiche „Kindergärten und Krippen, Grundschulen sowie Brandschutz“.

An Umlagen hat die Gemeinde Garstedt in 2024 rd. 2,287 Mio € gezahlt. Davon an

Kreisumlage:                                 1.078.692 €

Samtgemeindeumlage:                 1.145.500 €

Haushalt 2024 / 2025

Der Doppelhaushalt 2024 / 2025 wurde im Dezember 2023 beschlossen.

Das geplante Haushaltsvolumen der Auszahlungen betrug 2024 rd. 2,795 Mio €, tatsächlich gab es Auszahlungen in Höhe von rd. 2,675 Mio € (Minderauszahlungen von rd. 120.000 €). Der größte Anteil der Minderausgaben konnte bei der Unterhaltung eingespart werden. In diesem Bereich ist die Planung auch am schwierigsten, da immer ein Puffer für unvorhergesehene Unterhaltungskosten eingeplant werden sollte.

Das Jahresergebnis (Aufwand und Ertrag (Gewinn- und Verlustrechnung)) fällt in 2024 um rd. 300.000 bis 400.000 € besser aus als geplant und müsste mit einem Gewinn abschließen. Da bis Ende Februar noch Buchungen für 2024 das Jahresergebnis beeinflussen können, kann sich das Jahresergebnis noch etwas verändern. Grund hierfür sind auf jeden Fall die höheren Steuereinnahmen bei der Gewerbesteuer und dem Anteil an der Einkommensteuer. Zusätzlich gab es höhere Zinserträge von Kreditinstituten von rd. 26.000 €.

Die Kreditschulden der Gemeinde Garstedt belaufen sich zum 31.12.2024 auf rd.
571.700,- €, das sind rd. 382 €/Einwohner (2023 = 431 €/Einwohner, 2022 = 489 €/Einwohner).

Das geplante Haushaltsvolumen für 2025 beträgt rd. 2,512 Mio €.

Da die allgemeine Haushaltslage nicht nur in der Gemeinde Garstedt, sondern auch in den anderen Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde im nächsten Jahr nicht so gut aussieht, hat die Gemeinde Garstedt auch für das Haushaltsjahr 2025 nur kleine Investitionen geplant (14.000 €). Wie schon im letzten Jahr erwähnt, wird sich durch die in den Vorjahren gute und laufende Investition in die Unterhaltung und Sanierung des Ortes und seiner Infrastruktur nicht negativ auf den Ort auswirken.

Grundsteuerreform zum 01.01.2025

Zum 01.01.2025 wurden auf Grundlage der neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes die Hebesätze in den Mitgliedsgemeinden neu errechnet.

Die Berechnung der Grundsteuer für 2025 (Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem neuen Hebesatz der Gemeinde) sollte mit den bereits in 2024 vorhandenen Fällen in der Gesamtheit ertragsneutral ausfallen.

Für die Gemeinde Garstedt ergibt sich bei dieser Berechnung ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer A und B von 335 %, wie er vom Gemeinderat am 19.12.2024 auch beschlossen wurde.

Die Grundsteuerbescheide für 2025 werden voraussichtlich zwischen dem 12. und 15. Februar versendet. Patrice Jokubeit wies darauf hin, dass den Bescheiden ein Beiblatt mit weiteren Erläuterungen beigefügt wird.

Samtgemeindebürgermeister Jens Köster dankte zunächst seinem Vorgänger Wolfgang Krause für die langjährige Arbeit zum Wohle der Samtgemeinde und wünschte ihm alles Gute für seinen verdienten Ruhestand. Auch bei der Amtsübergabe hat es eine hervorragende Zusammenarbeit gegeben. Er ging in seinem Bericht auf die schwierige finanzielle Situation der Samtgemeinde ein. Der Schuldenstand liegt bei ca. 14 Mio. Euro.

Für die Kosten der Kindertagesstätten ist eine neue Vereinbarung mit dem Landkreis Harburg verhandelt worden, die ab 1.1.2026 in Kraft treten wird. Der Landkreis verpflichtet sich, die Kosten für das pädagogische Personal zu einem deutlich größeren Anteil zu übernehmen. Die Personalausstattung in den Kitas der Samtgemeinde sei zur Zeit gut, berichtete Jens Köster.

Sein großer Dank ging an alle ehrenamtlich Tätigen in der Gemeinde und der Samtgemeinde. 

Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger nutzten die Versammlung für Fragen an Gemeinde und Samtgemeinde.

Am Nachmittag ging es in gemütlicher Runde beim Preisskat, Knobeln und Doppelkopf "um die Wurst". 

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