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Windkraftplanung im Landkreis Harburg - Regionales Raumordnungsprogramm 2. Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ab 27.12 2024
22.12.2024 / Admin / Quelle: Landkreis Harburg

Nun haben die Bürgerinnen und Bürger sowie die Behörden, Verbände und Vereine das Wort. Nachdem Beschluss des Kreistags des Landkreises Harburg vom Dienstag, 17.12. findet die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen statt. Damit die Bürgerinnen und Bürger dafür ausreichend Zeit haben, liegen die Unterlagen ab dem 27. Dezember drei Monate lang öffentlich aus.

Außerdem sind Infoveranstaltungen in Präsenz und online am 13. Januar um 18 Uhr geplant.

Das Windenergiekonzept soll verbindlich regeln, wo künftig Windenergieanlagen im Landkreis Harburg errichtet werden dürfen und wo sie nicht privilegiert sind. Denn damit die Energiewende und eine klimaneutrale Energieerzeugung gelingen kann, kommt dem Ausbau von regenerativen Energien eine große Bedeutung zu. Nach den geänderten Gesetzesvorgaben des Bundes und des Landes Niedersachsen müssen deutlich mehr Flächen als bisher für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden, auch im Landkreis Harburg. Um dabei eine ungesteuerte Realisierung von Windrädern in der Landschaft vermeiden, will der Landkreis die am besten geeigneten Flächen identifizieren und als Angebotsflächen für Anlagen bereitstellen. Gleichzeitig sollen so besonders sensible Bereiche geschützt werden. Wenn der Landkreis die Landesvorgaben nicht erfüllen und genügend Flächen zur Verfügung stellen sollte, droht ungesteuerter Wildwuchs.

Der Landkreis Harburg muss daher zwingend zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie ausweisen. Aufgrund der Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene muss der Landkreis Harburg bis Ende 2027 3.051 Hektar und bis Ende 2032 3.949 Hektar für Windenergie zur Verfügung stellen.

Bisher sind im Regionalen Raumordnungsprogramm lediglich 558 Hektar als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. 

Das Teilprogramm Windenergie ermöglicht es, die künftige Ansiedlung von Windenergieanlagen weiterhin steuern zu können. In dem Konzept hat der Landkreis nach einem detaillierten Kriterienkatalog das gesamte Kreisgebiet bewertet und die Flächen identifiziert, auf denen theoretisch Anlagen möglich sind. Ohne ein solches Konzept würde nach der gültigen Rechtslage Ende 2027 der gesamte Außenbereich der Windenergienutzung zur Verfügung stehen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Genehmigung erfüllt werden. So könnten die Anlagen deutlich näher an die Orte heranrücken und diese auch deutlicher umschließen. 

Um die Potenzialflächen zu ermitteln, wurden zunächst Abstandskriterien ermittelt. Sie spiegeln sowohl rechtliche Mindestanforderungen, gesetzliche Ausschlussgründe als auch darüber hinausgehende planerische Überlegungen wider. Die Kriterienliste des Landkreises ist dem Grunde nach nicht neu. Da aber deutlich mehr Flächen ausgewiesen werden müssen, orientieren sich die Kriterien nun stärker an den gesetzlichen Mindeststandards.

Ausgeschlossen wurden jene Flächen, die von vornherein nicht für die Windkraftnutzung in Frage kommen. Dazu gehören Naturschutzgebiete, sogenannte Alte Waldstandorte, die seit Jahrhunderten als Forst genutzt werden, und Hubschraubertiefflugstrecken, zudem berücksichtigt das Konzept pauschale Siedlungsabstände. Die Anwendung dieser Kriterien erfolgt mathematisch mit einem Programm für geographische Informationssysteme. Nach einer Methode, die schon in Mecklenburg-Vorpommern angewendet wurde, bleiben Sichtachsen von Ortschaften frei, die sonst wegen ihrer für die Windenergie günstigen geographischen Lage nahezu von Potentialflächen umringt wären. Die Einbeziehung der Umfassung von Ortslagen ist ein freiwilliges planerisches Element des Windenergiekonzeptes und berücksichtigt die Belange der Menschen vor Ort wesentlich stärker als dies nach den gesetzlichen Anforderungen erforderlich wäre. Auch naturschutzfachliche Belange, im Wesentlichen die Betroffenheit von schlaggefährdeten Vogelarten, Zugvögeln oder beispielsweise auch von Aspekten des Denkmalschutzes spielen eine Rolle.

Das Teilprogramm weist nun insgesamt 3.750 Hektar als Windenergiegebiete aus. Dabei handelt es sich um 63 Potenzialflächen. Insbesondere der dicht besiedelte Nordteil des Landkreises bietet wenig Raum für Windenergie. Auch die Vogelzuglinien entlang der Elbe sind aus naturschutzfachlicher Sicht sehr empfindlich gegenüber Windenergieanlagen, genauso wie die FFH-Gebiete im Bereich der Moore im westlichen Teil des Landkreises Harburg und dem angrenzenden Landkreis Rotenburg. Das Gebiet der Lüneburger Heide ist als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet gesetzlich ausgeschlossen.

Die Unterlagen zur Windkraftplanung werden vom 27. Dezember bis zum 26.März mit der Möglichkeit zur Stellungnahme ausgelegt ausgelegt: 

  ·         auf der Homepage des Landkreises Harburg unter

www.landkreis-harburg.de/windenergie_beteiligung [1] sowie

  ·         während der Öffnungszeiten bei der Kreisverwaltung in Winsen Schloßplatz 6, Gebäude B, Raum B-244.

Anregungen und Bedenken kann jeder ganz bequem auf dieser Landkreis-Internetseite abgeben. Sie können aber auch ganz unkompliziert per E-Mail an raumordnung@lkharburg.de oder analog an den Landkreis, Schloßplatz 6, 21423 Winsen, gerichtet werden.

Nach der Auslegung werden die Stellungnahmen von der Verwaltung ausgewertet und in Abstimmung mit der Politik abgewogen. Der Entwurf wird dann entsprechend überarbeitet und bei wesentlichen Änderungen erfolgt eine erneute Auslegung mit der Möglichkeit zu Stellungnahmen sowie anschließender Abwägung. Dieses Procedere wird so lange wiederholt, bis keine relevanten Änderungen mehr vorgenommen werden.

Dann kann der Kreistag den Satzungsbeschluss fassen und das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg das Teilprogramm Windenergienutzung genehmigen.

Weitere Informationen zur Windenergie gibt es unter www.landkreis-harburg.de/windenergie [2] . Dort findet sich der Link zur Online-Veranstaltung.

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