Gemeinde Garstedt
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21441 Garstedt
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In den vergangenen Wochen hat sich die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) oder Geflügelpest in ganz Norddeutschland ausgebreitet. Nun wurde auch bei einer an der Elbe verendeten Graugans im Landkreis Harburg der hoch ansteckende Virus-Typ H5N8 festgestellt. Daher ordnet der Landkreis Harburg wie andere betroffene niedersächsische Landkreise die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet an. Damit dürfen ab Dienstag, 17. November 2020, Geflügelhalter ihre Tiere nicht mehr unter freiem Himmel halten, sondern nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss.
Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die auch das Veterinäramt umfasst: „Das Friedrich-Löffler-Institut hat bei einer in Stöckte (Stadt Winsen/Luhe) tot aufgefundenen Graugans eine Erkrankung mit der aviären Influenza vom Typ H5N8 bestätigt. Auf dem Hintergrund des Vogelzugs müssen wir von einer möglichen Verbreitung der Geflügelpest im gesamten Kreisgebiet ausgehen und ordnen deshalb zum Schutz der Geflügelbestände im Landkreis Harburg die sofortige Stallpflicht an.“
Lediglich in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Aufstallungspflicht, zum Beispiel für Gänse- oder Entenhaltungen, bei denen keine Aufstallungsmöglichkeiten existieren, auf Antrag möglich. Das dafür notwendige Formular kann unter www.landkreis-harburg.de (Suchbegriff: „Geflügelpest“) heruntergeladen werden. Für Kleinst- und Hobbyhalter dürfte diese Möglichkeit in der Regel nicht greifen.
Über die Aufstallungsverpflichtung hinaus haben alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhalter, im gesamten Kreisgebiet die gesetzliche Verpflichtung, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
Der Veterinärdienst des Landkreises überprüft die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen und weist alle Halter gezielt auf ihre Verpflichtungen hin. Zudem gibt das Veterinäramt folgende Hinweise:
Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Ihr Ausbruch kann zudem immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und fleischverarbeitende Industrien haben Beim Menschen wurde das Virus bisher nicht nachgewiesen. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt in seiner aktuellen Bewertung das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen als hoch ein.
Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie hier als PDF-Dokument:
Informationen zum Download als PDF-Datei:
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