Gemeinde Garstedt
Bahnhofstraße 69
21441 Garstedt
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Die Hochwasser der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass aktiver Hochwasserschutz wichtiger denn je ist, um in Zukunft Hochwasserschäden wenn nicht zu vermeiden, so doch zu reduzieren. Dazu werden an allen Gewässern Niedersachsens Überschwemmungsgebiete ausgewiesen, für die im berschwemmungsfall größere Schäden zu erwarten sind.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat in Kooperation mit der Abteilung Boden/Luft/Wasser des Landkreises Harburg neue Überschwemmungsgebiete für die Luhe ermittelt und eine vorläufige Sicherung angeordnet. Der Landkreis startet in den nächsten Wochen ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsflächen.
Diese Flächen erstrecken sich entlang der Luhe über die Gebiete der Stadt Winsen (Luhe), der Gemeinden Garstedt, Salzhausen, Vierhöfen, Westergellersen und Oldendorf (Luhe) bis in den Landkreis Lüneburg. Dort handelt sich um einen rund 1,2 Kilometer langen Streckenabschnitt von der Kreisstraße 20 bei Wetzen bis zur Kreisgrenze. Der Landkreis Harburg übernimmt das Verfahren zur Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete auch für den Landkreis Lüneburg.
Die Überschwemmungsgebiete dürfen nicht bebaut und nur eingeschränkt benutzt werden, um einen ausreichenden Wasserabfluss sicherzustellen und Bodenabschwemmung zu verhindern. Verboten sind etwa die Lagerung wassergefährdender Stoffe oder die Ablagerung von Materialien wie Holzschnitt oder Strohballen.
Mit der vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsflächen an der Luhe treten diese Einschränkungen in Kraft. Eigentümer und Pächter sollten sicherstellen, dass ihre Grundstücke den neuen Bestimmungen entsprechen.
Für Fragen und Informationen stehen André Francois unter Tel. 0 41 71 - 693 335 bzw. E-Mail a.francois@lkharburg.de oder Oliver Fehrow unter Tel. 0 41 71 - 693 463 bzw. E-Mail o.fehrow@lkharburg.de von der Abteilung Boden/Luft/Wasser des Landkreises Harburg zur Verfügung.
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