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Paddeln auf den Heideflüssen

Kreisverwaltung bittet um Rücksichtnahme auf die Natur
27.04.2005 / J. Hoops
Luhe bei Garstedt
Luhe bei Garstedt
Das Frühjahr 2005 startet mit warmen Temperaturen und Sonnenschein – vielversprechende Aussichten auch für den Himmelsfahrtstag und Pfingsten. Viele Natur- und Sportbegeisterte werden bei Sonnenschein die Feiertage nutzen, um die idyllischen Heideflüsse im Landkreis Harburg mit Kajaks und Kanus zu befahren. Die Kreisverwaltung weist zum Auftakt der Paddelsaison deshalb auf die sogenannte „Paddelverordnung“ hin, die vom Kreistag Mitte Juni 2002 verabschiedet wurde und am 1.November 2002 in Kraft getreten ist. Mit dieser Verordnung wurden Regeln zur Befahrung der Heideflüsse festgelegt, um die Flüsse sowie deren Uferbereiche als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen.

„Wir hoffen, dass sich alle Kanuten und Kajakfahrer an die Verordnung halten und Rücksicht auf die Umwelt nehmen, um die Belastungen für die Heideflüsse möglichst zu reduzieren und Fauna und Flora zu schonen“, appelliert Gunnar Peter, Leiter der Abteilung Boden, Luft, Wasser beim Landkreis Harburg, an das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen. „Wer auf den Flüssen Ruhe und Erholung in der Natur sucht und sich entsprechend verhält, ist herzlich willkommen. Wer allerdings auf bloße Vergnügungssucht aus ist und Spektakel und Lärm im Sinn hat, sollte sich besser nach alternativen Freizeitbeschäftigungen umschauen.“ Gunnar Peter verweist in diesem Zusammenhang auch auf empfindliche Geldbußen bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung. „Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, handelt ordnungswidrig. Das kann mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro geahndet werden.“

Allgemeine Regelungen sind:
> Das Befahren der Flüsse ist nur zwischen 9 und 18 Uhr erlaubt
> Das Befahren der Gewässer mit Booten von mehr als einem Meter Breite und mehr als 5,50 Meter Länge sowie Flößen, Schlauchbooten oder Wasserfahrrädern ist verboten
> Auf den Zuflüssen und Nebengewässern dürfen überhaupt keine Wasserfahrzeuge fahren
> Das Fahren gegen den Strom ist verboten
> Das Ein- und Aussteigen ist – außer in Notfällen – nur an den vorgesehenen Stellen erlaubt

Für die Luhe gilt zusätzlich:
> Die Luhe darf von der Kreisgrenze bis zum Mühlenwehr in Winsen (Luhe) mit Kanus und Kajaks befahren werden. Danach dürfen nur Kajaks benutzt werden.
> An Himmelfahrt und Pfingsten darf die Luhe nur ab Garstedt (Köhlerhütte) befahren werden.


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