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Entstehung des Wochenendgebietes

02.02.2009 / Jürgen Hoops
Montage der Schilder
Montage der Schilder

In den dreißiger Jahren entstehen im Umfeld von Hamburg zahlreiche Wochen-endgebiete, in denen vorwiegend Hamburger Erholung suchen. In dieser Zeit entwickeln sich auch in Garstedt an mehreren Stellen Wochenendgebiete. Zu dieser Zeit entstehen auch auf der Heide- und Grasfläche am Hamberg unabhängig voneinander zwei Wochenendbereiche.

Am Fuchsberg

Im heutigen Bereich „Am Fuchsberg" erfolgen 1931 im Rahmen des Bebauungsplanes "Adolf Schmidt'sche Heidekoppel" erste Grundstücksparzellierungen. Am 6.6.1933 wird die erste Baugenehmigung an Adolf Rabe erteilt. Nach der Fertigstellung zieht Adolf Rabe mit seiner Familie nach Garstedt.
1936/37 errichtet der Hamburger Kaffeehändler Eugen Walter Sinn mehrere Wochenendhäuser, um hier für seine Arbeiter Erholungsmöglichkeiten zu schaffen. Ein weiteres Haus wird von ihm an der Toppenstedter Str. zwischen der Kieskuhle und dem neuen Gewerbegebiet in Garstedt errichtet. Und in Hittfeld gründet er das Feriendorf "Ferien vom ich".
Bis zum Ende der dreißiger Jahre werden am allein am Fuchsberg insgesamt 13 Häuser mit Genehmigung errichtet.

Wilhelm-Sander-Weg

Parallel entwickelt sich am heutigen „Wilhelm-Sander-Weg" auf Initiative. des Hamburger Kaufmanns Wilhelm Sander ein Wochenendgebiet. Ein Schreiben des Kreisbauamtes vom 19.6.1934 gibt konkrete Erschließungsmaßnahmen vor. Hierzu gehört u. a. die 1938 erfolgte Übertragung des Weges in das Eigentum der Gemeinde Garstedt und die Herstellung der Wasserversorgung durch zwei Brunnen mit Schwengelpumpen. Eine dieser Pumpen steht noch heute im oberen Bereich des „Wilhlem-Sander-Weges". 1934 wird das Gelände parzelliert und mit dem Verkauf von Grundstücken begonnen. 1936 wird Wilhelm Sander von den Nationalsozialisten in ein Konzentrationslager verbracht und kommt dort später ums Leben. Die noch im Besitz von Wilhelm Sander befindlichen Grundstücke werden nun „im Interesse des Reiches verwertet", d.h. von nun an übernimmt das Hamburger Finanzamt den Grundstücks-verkauf.

Luftangriffe auf Hamburg

Die schwere Bombardierung Hamburgs wirkt sich auf die Entwicklung des Wo-chenendgebietes nachhaltig aus, denn die Häuser werden dringend als Notunterkünfte benötigt. Entweder werden die Häuser von ausgebombten Eigentümern als Unterkunft genutzt oder es erfolgen Einweisungen durch die Gemeinde bzw. das Wohnungsamt. Da die wenigsten der Häuser isoliert und mit einem Ofen versehen sind, werden sie in Eigeninitiative oder durch die Gemeinde winterfest hergerichtet. Um die Flüchtlinge unterzubringen müssen zusätzlich Behelfsheime, sogenannte „Ley-Häuser" errichtet werden. Die Ley-Häuser sind so konzipiert, dass zum Bau kein kriegswichtiges Material benötigt wird. Sie sind an Ihrem leicht geneigten Flachdach erkennbar.

Am 5.11.1946 ermittelt die Gemeinde Garstedt einen Bestand von 129 Wohngebäuden. Davon sind 86 massiven Wohngebäude, 33 Wochenendhäuser, 9 Behelfsheime und Wohnbaracken und 1 sonstiges Wohngebäude und Notunterkunft.

Nach Beendigung des Krieges herrscht akute Wohnungsnot. Viele der Wochenendhäuser sind überbelegt. Soweit Baumaterial erhältlich werden sie weiter ausgebaut, um das wohnen erträglicher zu machen. Da in dem Wochenendgebiet keine Stromversorgung vorhanden ist, finanziert 1959 die Mehrzahl der Anlieger den gemeinschaftlich Anschluss an das Stromnetz. Bis zum Ende der sechziger Jahre werden weitere Baugenehmigungen erteilt, u. a. auch für Wohnhäuser. Aufgrund der noch anhaltenden Wohnungsnot werden auch einige der neu errichteten Wochenendhäuser dauerbewohnt.

Legal oder illegal

Als 1988 der Eigentümer, eines erst 1986 auf einer Zwangsversteigerung erworbe-nen Hauses aus den dreißiger Jahren, einen Bauantrag über 5,5 m² großen Anbau stellt, lehnt der Landkreis diesen ab. Er verfügt den Abriß des Hauses, da eine Baugenehmigung nicht aufzufinden ist. Im Verlauf der gerichtlichen Auseinanderset-zung kommt das OVG-Lüneburg 1994 zu der Entscheidung, daß sowohl die Nutzung eines Wochenendhauses zum Dauerwohnen als auch eine wesentliche bauliche Änderung grundsätzlich zum Erlöschen der Baugenehmigung führt, und zwar mit der Folge, daß der frühere Bestandsschutz später nicht wiederaufleben kann. Der Landkreis hat nun die Möglichkeit gegen nahezu jedes Wochenendhaus vorzugehen, denn viele der Häuser sind seit ihrer Entstehung zeitweise dauerbewohnt gewesen oder werden dauerbewohnt und/oder es sind bauliche Änderungen vorhanden. Im Landkreis Harburg sind hier durch mehr als 2000 Häuser betroffen.

Die Lösung

Am 24.06.1994 schließen sich Anlieger des Wochenendgebietes in dem Bau- und Landschaftsschutz "Im weißen Sande" e. V. zusammen, um sich gemeinschaftlich zur Wehr zu setzen und eine Lösung zu finden. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist der Leitfaden für die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Behandlung ungenehmigter Bauten im Landkreis Harburg. Herausgegeben vom Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales. Auf dieser Basis hat die Gemeinde Garstedt ein Bauleitplanverfahren durchgeführt und einen Bebauungsplan erstellt.

Seit seiner Gründung bemüht sich der Anliegerververein um eine Verbesserung der Wegesituation. Regelmäßig werden in Eigeninitiative Maßnahmen zur Wegeinstandsetzung durchgeführt. Die in der Vergangenheit vorhandene starke Pfützenbildung nach Regenfällen ist hierdurch beseitigt. Viele Garstedter nutzen mittlerweile die Wege für Spaziergänge und sportliche Aktivitäten.

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