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Umtausch der Abfallbehälter – Was müssen die Bürger berücksichtigen?

Füllgrade entfallen – Bestellungen bis zum 31. Mai
14.05.2007 / G. Trautvetter / Quelle: Landkreis Harburg

Mit den Abfallgebührenbescheiden für das Jahr 2007 haben die Grundstückseigentümer ein Formular zur Bestellung von neuen Abfallbehältern für das Jahr 2008 erhalten. Lutz Friebel, Abfallberater beim Landkreis Harburg, gibt Tipps, was bei der Bestellung zu berücksichtigen ist.
„Zu beachten ist insbesondere, dass das System der Füllgrade künftig entfällt“, so der Abfallberater. Beispiel: Wer derzeit einen Abfallbehälter 120 Liter, Füllgrad ¾ nutzt, erhält einen 120-Liter-Behälter, der voll genutzt werden kann, aber auch voll bezahlt werden muss. „Bürger, die Abfallbehälter mit den Füllgraden ¼, ½ oder ¾ nutzen, sollten ihren Bedarf also genau prüfen und einen Behälter in der passenden Größe bestellen“, empfiehlt Lutz Friebel. Bestellen müssen aber nur diejenigen, die eine Mülltonne in einer anderen Größe wünschen. Wer mit der jetzigen Behältergröße (ohne Füllgrad) zufrieden ist, braucht nichts zu unternehmen – er erhält automatisch eine Mülltonne in der gleichen Größe. Lutz Friebel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Abfallbehälter nur von Grundstückseigentümern bestellt werden können. Mieter müssen sich an ihre Vermieter wenden.
Neu ist, dass zukünftig für alle Grundstücke neben den bisherigen Größen auch 40- und 60-Liter-Behälter bestellt werden können. „Damit ermöglichen wir den Bürgern, das Behältervolumen möglichst genau an den tatsächlichen Bedarf anzupassen“, so Lutz Friebel. Für Grundstücke, die von nur einer Person bewohnt werden, bestehe außerdem die Möglichkeit, für 40-Liter-Behälter einen vierwöchentlichen Abfuhrrhythmus zu vereinbaren. Damit haben alle Bürger im Landkreis die Möglichkeit, ein Müllbehältervolumen von nicht mehr als 10 Litern pro Person und Woche in Anspruch zu nehmen. Mit dieser Regelung orientiert sich der Landkreis an zwei Urteilen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, um umweltbewusste Bürger, die aktiv Müll vermeiden, zu unterstützen.
Wichtig ist, dass die Bestellungen bis zum 31. Mai beim Landkreis eingehen. „Damit wir unseren Zeitplan einhalten können, muss die Dateneingabe bei der Abfallwirtschaft in den ersten Junitagen abgeschlossen sein“, erläutert Abfallberater Friebel. Danach müssen die Bestell- und Auslieferungslisten für die Müllbehälter erstellt werden, die Müllbehälter produziert und schließlich verteilt werden. Selbstverständlich werden auch über den 31. Mai hinaus Bestellungen für die neuen Müllbehälter angenommen. Allerdings kann nicht sichergestellt werden, dass diese Änderungen bereits bei der Erstauslieferung berücksichtigt werden können.
„Wir bemühen uns, die Bürger mit den Umstellungen so wenig wie möglich zu belasten“, erklärt Lutz Friebel. „Trotzdem sind wir bei den anstehenden Veränderungen auf die Unterstützung unserer Kunden angewiesen. So können wir den Behälterbestand nicht automatisch umstellen und dabei den Ansprüchen aller Kunden gerecht werden.“ Der Grund: Zurzeit kann im Landkreis zwischen 17 Kombinationen aus Behältergröße und Füllgrad gewählt werden. Einige dieser Kombinationen können mit den neuen Behältern nicht dargestellt werden. Zum Beispiel stehen für den 60-Liter-Behälter, Füllgrad ¾ (45 Liter) oder den 120-Liter-Behälter, Füllgrad ¾ (90 Liter) keine Behälter oder Behälterkombinationen zur Verfügung. „Wir haben uns deshalb ganz bewusst dafür entschieden, unseren Abfallkunden selbst die Wahl bei der Größe ihres Behälters zu lassen und nicht einfach für Tausende von Bürgern über ihren Kopf hinweg Fakten zu schaffen.“ Diese Regelung sei überdies für die große Mehrheit der Grundstückseigentümer im Landkreis auch die komfortabelste – für weit mehr als die Hälfte aller Abfallbehälter im Landkreis Harburg wurde ein Füllgrad von 1/1 gewählt. Hier erfolgt eine Umstellung eins zu eins, ohne dass eine Bestellung abgegeben werden muss.
Abfallberater Lutz Friebel und seine Kolleginnen und Kollegen sind für telefonische Auskünfte von Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr und Freitags von 7:30 bis 13:00 unter der Tel.-Nr. 0 41 71 - 69 36 94 zur erreichen.

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